Honorar
Erstgespräch
Für die erste Besprechung wird ein Kostenvorschuss von CHF 250.00 (zahlbar in bar oder per Vorauszahlung) verlangt. Anlässlich der ersten Besprechung wird schliesslich das Honorar individuell festgelegt und vereinbart.
Honorar
Unsere Dienstleistungen werden grundsätzlich auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand verrechnet. Der Stundenansatz für anwaltliche Dienstleistungen hängt vom Streitwert und von den finanziellen Möglichkeiten des Klienten ab und liegt in der Regel zwischen CHF 220.00 und CHF 320.00.
Rechtsschutzversicherung
Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung? Teilen Sie es uns mit und wir klären für Sie ab, ob die Kosten übernommen werden.
Unentgeltliche Rechtspflege
Sollten Sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um die im Zusammenhang mit Verfahren vor Gerichten und Behörden anfallenden Verfahrens- und Anwaltskosten decken zu können, prüfen wir gerne, ob ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege besteht.